Zum öffentlichen Vertrieb

Vorgehensweise:

  1. Feststellung der genauen Bedürfnisse
  2. Erstellung des Entwurfes des Fondsprospektes mit Anlagereglement
  3. Gemeinsame Prüfung des Fondsprospektes durch Fondsleitung, Depotbank und Revisionsstelle
  4. Lieferung des Fondsprospektes mit Anlagereglement
  5. Endbesprechung (allfällige Korrekturen)
  6. Fertigstellung und Lieferung vorgenannter Unterlagen als pdf-Datei
  7. Einreichung des Fondsprospektes bei der Finanzmarktaufsicht in Vaduz (ca. 6 Wochen)
  8. Einleitung des Anzeigeverfahrens bei der Bafin und/oder einer anderen Aufsichtsbehörde (2 Monate)

Das Fondsvolumen muss nach spätestens 6 Monaten mindestes CHF 2 000 000.00 oder den Gegenwert in einer anderen Währung betragen.

Sie bestimmen das Agio (Ausgabeaufschlag), die Management-Fee und eine allfällige Incentive Fee.